Mit Ltd oder Limited meint man die englische Rechtsform für Kapitalgesellschaften “Private Company Limited by Shares”, die oft als kostengünstiges Gegenstück zu einer deutschen oder österreichischen GmbH betrachtet wird.
Die recht geringen Kosten für die Errichtung einer Ltd. machen diese Rechtsform bei der Offshore-Firmengründung interessant. Ein britisches Pfund als “Mindestkapital” reicht aus, um diese Kapitalgesellschaft zu gründen. Für wenige hundert Euro führen darauf Vermittler oder Treuhänder die Eintragung durch, gegen Aufpreis werden von der Gründungsagentur im Normalfall auch “All-Inklusive-Pakete” angeboten, die von der Blitzgründung über die Ausstattung der neuen Limited mit einer Postadresse, einem Firmen-Konto, einem Telefonanschluss und anderen Betriebsmitteln in England reichen.
Der EuGH hat in der so genannten Überseering-Entscheidung die Gleichstellung von Ltd. und GmbH bestätigt und damit deutschen und österreichischen Unternehmern den Zugang zu dieser vorteilhaften Rechtsform ermöglicht.
Trotz dieser Vorteile erwachsen der frisch gegründeten Ltd auch Pflichten aus dem Betriebsstandort in England:
Auf der Kehrseite dieser komfortablen Art der Geschäftsgründung stehen Risiken der Rechtsform wegen der tatsächlichen Haftungen der Geschäftsführer (Director) und Gesellschafter (Shareholder) der Ltd. im Insolvenzfall.
Kritiker bemängeln unter anderem “…dass die Limited die Gründer aufs Billigste haftungsfrei stellt und daher besonders für Gründer mit knapper Kasse geeignet wäre, ist ein deutschen Gründern gern erzähltes Märchen der wie Pilze aus dem Boden geschossenen Gründeragenturen.”
1 Feedback
Lagerhotel
20. November 2011 um 16:26
1Ich kann nur davon abraten eine ausländische Ltd zu gründen. Bei Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit startet man dann mit einem extrem schlechten Ruf. Seit es die UG in DEU gibt, ist das echt eine Alternative, die sich immer mehr durchsetzt.
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